Die Planungsphase

Geht eine zusätzliche Nord-Ost-Umfahrung um Starnberg?

 

(Warum nur "zusätzlich": Eine Erläuterung)

 

ab Februar 2017 sogar mit Unterstützung des gesamten(?) Stadtrats ..... 

 

Der Countdown läuft .....  

 

27.06.2022 Tag 2905 Die Ergebnisse der faunistischen Kartierung werden vorgestellt. Die weiteren Planungen werden aufgrund der finanziellen Ressourcen der Stadt Starnberg vorerst eingestellt. 
18.03.2019 Tag 1721 Die Büros Vössing & Terrabiota stellen ihre Planungsergebnisse vor. Sie bestätigen sinngemäß die Gutachten von Steinbacher Consult und Wagner aus früheren Jahr(zehnt)en. Das Stadtratsprotokoll kann unter https://www.politik-starnberg.de/post/183550941584/déjà-vu-nord-ost-umfahrung-keine-satzung-mit nachgelesen werden.
15.06.2018 Tag 1445 Beauftragung der Büros Vössing & Terrabiota, die Nord-Ost-Umfahrung (erneut) auf deren Machbarkeit hinsichtlich Umwelt, Verkehrsführung und Bauwerke zu untersuchen
15.09.2017 Tag 1172 Die Bürgermeisterin hat mit der Regierung von Oberbayern gesprochen. Alle weiteren Planungen und Untersuchungen sind von der Stadt zu bezahlen und können u. U. im Rahmen der kommunalen Sonderbaulast teilweise erstattet werden.
20.02.2017 Tag 965 Der Stadtrat beschließt mehrheitlich unabhängig von den Ergebnissen des VEP weitere Untersuchungen für eine ortsferne Nord-Ost-Umfahrung und den Bau des B2-Tunnel.
19.01.2017 Tag 933 Nach 933 Tagen findet das Gespräch zwischen Vertretern des Stadtrats, der Stadt Starnberg und den Behörden statt. Der Bund bezahlt nur den B2-Tunnel. Für andere Verkehre als den B2-Verkehr sind weitere Lösungen denkbar. Das Gesprächsprotokoll kann hier heruntergeladen werden.
22.07.2016 Tag 752 SHP stellt das Realisierungskonzept der ortsnahen Nord-OstUmfahrung mit Brücke und/oder Tunnel vor. Der Ausschuss entscheidet mehrheitlich, dass für alle Varianten jetzt ausreichend Informationen vorliegen.
16.03.2016 Tag 624 Der BVWP 2030 enthält keine Nord-Ost-Umfahrung.
29.02.2016 Tag 608 Ein Realisierungskonzept für eine ortsnahe Nord-Ost-Umfahrung wird beauftragt.
04.02.2016 Tag 583 Das Ingenieurbüro SHP Ingenieure stellt die Verkehrsentlastungspotentiale der untersuchten Szenarien vor (nur Westumfahrung, B 2 Tunnel, ortsnahe Nord-Ost-Umfahrung, ortsferne Nord-Ost-Umfahrung).
12.05.2015 Tag 315 Mit der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans inklusive der Untersuchung einer Nord-Ost-Umfahrung wurde das Ingenieurbüro SHP Ingenieure beauftragt (wahrscheinliche Bearbeitungsdauer - 13 Monate).
19.04.2015 Tag 292 Nach 30 Jahren Opposition erhalten die Umfahrungsbefürworter eine 3-Stimmen-Mehrheit im Starnberger Stadtrat - mal sehen, was jetzt wirklich geht .....
20.03.2015 Tag 262 Die Stadtverwaltung fordert mehrere Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe auf.
20.10.2014 Tag 111 Die Stadtverwaltung liefert als Antwort eine Beschlussvorlage, einen Verkehrsentwicklungsplan inklusive einer Nord-Ost-Umfahrung beauftragen zu dürfen.
14.07.2014 Tag 0 Die Stadtverwaltung erhält von den Tunnelbefürwortern initiiert den Auftrag, sich bei den übergeordneten Behörden zu erkundigen, unter welchen Bedingungen eine Nord-Ost-Umfahrung umsetzbar wäre.

Folgende Fragen sind zu klären?

 

  • Ist ein Autobahnvollanschluss bei Oberdill erforderlich?
  • Wieviel Veränderung bei Oberdill wird vom Bund als Betreiber der Autobahnen zugelassen?
  • Ist eine Brücke über das FFH-Gebiet Mühlthal erlaubt?
  • Wer übernimmt die Kosten von über 100 Mio. EUR für den Bau?

Ausschnitt aus dem Bundesnaturschutzgesetz

 

(siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de)

...
§ 33 Allgemeine Schutzvorschriften

(1) Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig. ...
(2) Bei einem Gebiet im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG (Anm. ein FFH-Gebiet) gilt während der Konzertierungsphase bis zur Beschlussfassung des Rates Absatz 1 Satz 1 im Hinblick auf die in ihm vorkommenden prioritären natürlichen Lebensraumtypen und prioritären Arten entsprechend. Die §§ 34 und 36 finden keine Anwendung. ...

§ 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen

...
(2) Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig.
(3) Abweichend von Absatz 2 darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es
1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und
2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.
...

Sie suchen eigentlich die Bürgerinitiative Pro-Umfahrung? Die finden Sie hier.

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