(Quelle: Staatliches Bauamt Weilheim, 12/2018)
Aus dem Maschinenvortrieb erwartet man mit einem berücksichtigten Auflocke- rungsfaktor von 25% ca. 270.000 m3 Material. Hinzu kommt Material aus den offenen Bauweisen, den Rampenbereichen sowie den Pannenbuchten. Abzüglich desjenigen Materials, welches auf der Fläche der Baustelleneinrichtung im Sü- den direkt eingebaut werden kann (100.000 m3), bleiben somit circa 238.000 m3, die abgefahren werden müssen. Unter der Annahme, dass ein LKW 8m3 Material transportiert, sind etwa 30.000 LKW-Fahrten notwendig. Sobald das Gutachten “Bodenverwertungskonzept und Logistik” vorliegt, werden diese Angaben aktualisiert.
Auf dem Acker werden etwa 100.000 m3 eingebaut.
In der Vordermühlstraße gegenüber der Tiefgarageneinfahrt Haus Nr. 8 ist der Notausstieg 5 vorgesehen. Über die Von-der-Tann Straße, Augustenstraße und Vordermühlstraße werden die Baufelder für die Bauwerke Notausgang 5, Notausgang 4, Entwässerungsstollen, Pannenbucht 3+4 und das Lüftungsgebäude am Schlossberg beliefert. Aufgrund der beengten Verhältnisse wird der Baustellenverkehr im wechselnden Einbahnverkehr geführt. Es ist von einer LKW- Belastung von etwa 15 LKW/h zu rechnen. Die Gesamtbauzeit der obengenann- ten Bauwerke in diesem Bereich beträgt bis zu vier Jahre.
Die Güte der eingeleiteten Wässer wird durch unabhängige Gutachter beprobt.
Im Bereich der Innenstadt fallen keine Parkplätze aus. Im Bereich der südlichen Anwohnerstraßen entfallen temporär Parkplätze.
Die Angabe ist je nach Baufeld unterschiedlich. Die Spitzenbelastung an LKW- Fahrten wird an der Baustelleneinrichtung im Süden erreicht. (Siehe Präsentation Folien Seite 47 und 48). Je nach erreichter Vortriebsgeschwindigkeit können bis zu 25 LKW pro Stunde für den Abtransport des Ausbruchmaterials notwendig werden. Weitere LKW-Fahrten für die Anlieferung des Baumaterials werden bis zu ca. 10 LKW pro Stunde angenommen. Nach Vorlage des Bodenverwertungs- und Logistikkonzepts können sich diese Angaben noch ändern.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte gemäß Planfeststellungsbeschluss werden eingehalten. Bei der Grundschule sind dies 57 dB(A) am Tag und 47 dB(A) in der Nacht (Weitere Angaben siehe Seiten 44 und 45 der Präsentation Infoveranstaltung).
Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte und Vorgaben des Planfeststellungsbeschluss werden eingehalten. Lärmintensive Bauarbeiten dürfen oberirdisch nur von Montag bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr durchgeführt werden. Weitere Angaben siehe Seiten 44 und 45 der Präsentation Infoveranstaltung.