Fragen zum Verkehrsablauf

Wird die Hanfelder Straße durch den Tunnelbau entlastet?

 

Ja. Ein vorgesehenes Schwerlastverkehrsverbot, die Rückstufung von einer Staatsstraße zu einer Ortsstraße und die damit möglichen Maßnahmen durch die Stadt Starnberg machen die Kombination aus West-Tangente und B2-Tunnel für den Durchgangsverkehr (sowohl LKW als auch PKW) attraktiver als die Ortsdurchfahrt über die Hanfelder Straße.

 

Erzeugt der B2-Tunnel in der Bauphase Verkehrsbehinderungen?

 

Ein wenig. Verkehrsbeeinträchtigungen wird es an den beiden Portalen geben. Während der Bauzeit werden die bestehenden Fahrspuren mit einem Provisorium um die Baustellen herumgeleitet werden. Umleitungen über andere Straßen wird es nicht geben (Ausnahmen für einige Wochen im Zuge des Ausbaus der Münchner Straße sind möglich, siehe auch http://www.politik-starnberg.de/search/%22Zulaufstrecke+Nord%22+Baustelle). Für den die Verlegung von Grundwasserleitungen, Kanalleitungen, Wasser-, Strom- oder Telefonleitungen wird es zu zeitlich begrenzten Verkehrsbehinderungen in Starnberg kommen. Überhaupt keine Baustellen wird es entlang der Hauptstraße geben. Entlang der Weilheimer Straße sind nur kleine Baustellen außerhalb der Fahrspuren eingeplant.

Neben den Ankündigungen in der Tagespresse wird gibt es eine private Initiative, in Zusammenarbeit mit den Behörden über eine App (aktuell nur für iOS) Informationen zu aktuellen Baustellen zu veröffentlichen (B2-Tunnel-Info).

 

Gibt es durch die Ampelanlagen entlang der Münchner Straße nicht Rückstaus in den Tunnel im Bereich des Nordportals?

 

Nein. Um den Verkehrsfluss durch die Stadt auf der B2 zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit im Tunnel wesentlich zu erhöhen, wird die Petersbrunner Straße an die B2 angebunden und als Knotenpunkt mit einer Ampelanlage versehen. Die Ampel an der Moosstraße wird auf die Anlage an der Petersbrunner Straße abgestimmt. Die Ampel an der Gautinger Straße entfällt auf Grund geänderter Verkehrsführung und wird durch eine Fußgängerbedarfsampel mit kurzer Laufzeit ersetzt.

 

Kann die Westumfahrung auch den Durchgangsverkehr der Hanfelder Straße über die B 2 ableiten?

(Quelle: Stadtgespräch Starnberg, Dezember 2005)

 

Die Hanfelder Straße wird vom B 2-Tunnel und der Westumfahrung am geringsten profitieren. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil des Verkehrs möglicherweise den Umweg scheut und auch künftig den Weg durch Starnberg sucht. Deshalb ist es erklärter Wille des Stadtrats, die Durchfahrt der Stadt über die Hanfelder Straße so unattraktiv wie irgend möglich zu machen. Eine Abstufung der Staatsstraße zu einer Ortsstraße ist darum die Forderung von Stadtrat und Stadtverwaltung. Das Straßenbauamt stellt der Stadt in Aussicht, dass nach dem Bau der Westumfahrung die Errichtung von Ampeln, Mittelinseln und dergleichen in der Hanfelder Straße sehr viel eher genehmigungsfähig sein werden als bisher. Der Kreisverkehr an der Einfahrt zum neuen städtischen Betriebshof wurde auch nur deshalb genehmigt, weil die Westumfahrung in absehbarer Zeit realisiert werden soll. Zudem soll durch den Umbau der Waldkreuzung (St 2069 / STA 3), den Umbau der Maxhofkreuzung (B 2 / St 2563) und durch wegweisende Maßnahmen der Verkehr über die Westtangente Starnberg in den Tunnel geführt werden. (Anmerkung von dr. thosch: Und mit dem Verbot des LKW-Schwerlastverkehrs erfährt die Hanfelder Straße durch die Westumfahrung (und den B2-Tunnel) eine weitere Entlastung.)

Druckversion | Sitemap
© Dr. Thorsten Schüler (dr. thosch), Impressum, Datenschutzerklärung