Die in der Planfeststellung angesetzten Prognosewerte beziehen sich auf das Jahr 2020. Bei einzelnen Gutachten (bspw. Verkehrsgutachten, Immissionsgutachten) ist es notwendig stets Bezug auf das selbe Prognosejahr zu nehmen. Auf Grund jedoch regelmäßig wiederkehrender Diskussionen in Starnberg über die Notwendigkeit des Lüfterkamins hat das Staatliche Bauamt zur Überprüfung der eigenen Planung exklusiv das Immissionsgutachten noch einmal aufstellen lassen. Hierbei hat der Gutachter den Prognosezeitraum erweitert (2025/2030) und das künftig auftretende Schadstoffkollektiv überprüft. Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass trotz teilweise sinkender Schadstoffwerte auf den Lüftungskamin in Zukunft nicht verzichtet werden kann.
Der Baugrubensohle des Lüftungsgebäudes liegt ca. 7 m unter der bestehenden Geländeoberkante. Bis zu diesem Niveau wird der Hang zur Herstellung der Baugrube abgetragen. Bewuchs in diesem Bereich muss gerodet werden (im Mittel ca. 10 m breiter Streifen von der Hangoberkante). Vollständig muss der Hang aber nicht abgetragen werden. Nach Herstellung des Lüftungsgebäudes wird das Gelände wieder entsprechend modelliert und bepflanzt. An der Oberfläche wird in diesem Bereich nur der Lüftungskamin sichtbar verbleiben.
Das Einbringen von Spundwänden ist im Rahmen des Projektes Starnberg aufgrund der Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss nicht zulässig.
Im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche am NA4 ist nur mit geringen Rodungsarbeiten zu rechnen, da die Fläche (Parkplatz + Bolzplatz) bereits jetzt wenig mit Bäumen bewachsen ist. Im Bereich des späteren Notausstieges 4 selbst sind Rodungsarbeiten am anschließenden Hang neben dem Schlossweg erforderlich. Eine genaue Anzahl an zu rodenden Bäumen liegt derzeit nicht vor.
Grundsätzlich ist der spätere Auftragnehmer (Baufirma) für die Organisation der Logistik verantwortlich. Die Anlieferung von Baumaterial bzw. der Abtransport des Aushubmaterials erfolgt, wie bei Projekten aller Art üblich, über das öffentliche Straßenverkehrsnetz. Das StBA hat im Rahmen der bisherigen Planung allerdings untersucht, ob der anfallende Baustellenverkehr durch die vorhandenen Straßen aufgenommen werden kann. Grundsätzlich ist die Stadt Starnberg als Baulastträger für die Hanfelder Straße verantwortlich und auch verkehrsrechtlich zuständig.
Die Luft in Starnberg, vor allem in der Hauptstraße, wird durch den Tunnelbau wesentlich besser werden. Der Entlüftungskamin pustet die Abgase aus dem Tunnel über 100 Meter hoch. Dort oben herrschen ganz andere Windverhältnisse, wie auf dem Boden bzw. in der Hauptstraße. Die Abgase werden schnell abtransportiert. Das dort oben andere Windverhältnisse sind, hat sich eindrucksvoll bei einem Versuch der Windkraftgegner von Berg gezeigt. Ein Testballon, der die zukünftige Höhe der jetzt gebauten Windräder demonstrieren sollte, konnte aufgrund der starken Winde in über 100m Höhe nicht bis zur gewünschten Höhe hochgelassen werden.
Nein. Für den Abluftkamin auf dem Schlossberg ist geplant, dass er wie der bereits vorhandene Turm der Stadtmauer gestaltet und in die Stadtmauer integriert wird (siehe hier)