Der Bund übernimmt über 95 Prozent der Kosten.
Die Bahn übernimmt die Kosten für die Verbreiterung der Bahnbrücke. Die Stadt übernimmt lediglich Teile der Kosten für vorbereitende und nachbereitende Maßnahmen (z. B. in der Münchner Straße). An den direkten Kosten für den B2-Tunnel selbst ist die Stadt gar nicht beteiligt.
Jeder der drei beteiligten Baulastträger (Bund, Deutsche Bahn, Stadt Starnberg) ist für seinen Teilbereich verantwortlich. Steigende Kosten werden vom jeweils betroffenen Baulastträger übernommen. Die Stadt Starnberg zahlt keine Gelder, wenn der Tunnel selbst teurer wird. Eine grobe Schätzung über die Aufteilung der Kosten ist: ca. 93% Bund, ca. 4% Deutsche Bahn, ca. 3% Stadt Starnberg.
... und zwar so, dass dies vom Bürger verstanden werden kann.
Dazu hat das staatliche Baumamt in Weilheim geantwortet: Der Bundesverkehrswegeplan enthält unter anderem alle bedeutenden Straßenbaumaßnahmen des Bundes mit den zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannten Kosten und Grunddaten (http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B002-G050-BY/B002-G050-BY.html). Die Kosten dieser Maßnahmen werden darüber hinaus regelmäßig im Rahmen der genehmigten Vorentwürfe fortgeschrieben. Für den Tunnel Starnberg liegt aktuell die 3. Tektur der Kostenberechnung vom 01.06.2011 vor, die vom BMVI genehmigt wurde. Die darin aufgegliederten Kosten entsprechen denen des Bundesverkehrswegeplanes.
In diese Kostenberechnung kann jeder Interessierte beim Staatlichen Bauamt Weilheim Einsicht nehmen. Gerne können in diesem Zusammenhang auch Fragen zum besseren Verständnis der Kostenaufgliederung beantwortet werden.
Die Ausschreibungen für die Bauleistungen des Tunnels Starnberg werden entsprechend der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass Einzelaufträge über derzeit 5.225.000 € netto zwingend europaweit auszuschreiben sind und zusätzlich mindestens 80% der Bauleistungen. Die dazu notwendigen Fristen ergeben sich aus der VOB. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt sowohl auf den jeweiligen Online-Plattformen von Bayern und Europa. z.B. vergabe.bayern.de, als auch im Bayerischen Staatsanzeiger und im Amtsblatt der Europäischen Union in Printform.
(Quelle: Staatliches Baumamt Weilheim, April 2018)
Die Kosten des Neubaus der Bahnbrücke im Zuge des Baus des nördlichen Rampenbereichs des Tunnels werden nach Eisenbahnkreuzungsgesetz, § 12.2, aufgeteilt. Danach zahlt die Bahn gut 50% des Bauwerkes. Den Rest zahlt der Bund als Vorhabensträger und einen kleinen Teil auch die Stadt Starnberg, da künftig beidseitig jeweils 3,0m breite Gehwege unter dem Bauwerk vorgesehen sind.