Weshalb verläuft der Tunnel nicht in der vollen Länge genau unter der B2?
Der Verlauf des Tunnels wurde aufgrund der Geologie und der Standfestigkeit des Untergrundes festgelegt. Die Geologie ist im Bereich der geplanten Trasse deut- lich besser als unter der B 2. Eine Verlängerung des Tunnels in Richtung Norden wurde ausgeschlossen, da ab der Bahnüberführung ungünstigere Bodenverhältnisse in Form von Seetonen herrschen. Diese Seetone steigern die Gefahr von Setzungen erheb- lich, wodurch die Mehrkosten pro Tunnelmeter deutlich höher wären. Zusätzlich ermöglicht die Lage des Tunnelportales auf- grund der günstigen Topographie eine kurze Tunnelrampe. Bei der Verlegung des Nordportales weiter in Richtung Norden würde sich die Länge der Tunnelrampe etwa verdoppeln.
Es handelt sich unstrittig um ein anspruchsvolles Projekt, jedoch sind die Herausforderungen und die Risiken im Vergleich zu anderen Großprojekten nur als gemäßigt einzustufen. Ein kompetentes Team von ausgewiesenen Fachplanern, Gutachtern und Projektmanagern ist mit dem Tunnel Starnberg betraut.
Eine Erneuerung der Würmbrücke erfolgt voraussichtlich im Jahr 2021 oder 2022. Der Ersatzneubau der Brücke sieht zwei Teilbauwerke vor, auf welchen jeweils eine 4+0 Verkehrsführung möglich ist. Hierdurch können während des Baus alle vorhandenen Fahrspuren offengehalten werden.
Die Steigung im Tunnel beträgt maximal 4,5% und ist vergleichbar mit der Steigung im Bereich des Autobahnzubringers zwischen Anschlussstelle Percha und Autobahndreieck Starnberg (4,2%).
Bisher ist die Ausführungsplanung des Straßenzulaufs Nord erstellt sowie der dazugehörige Bauauftrag vergeben worden. Die Ausschreibungsplanungen und Vergaben für die restlichen Bauwerkskomponenten werden schrittweise erstellt und getätigt. Für das Tunnellhauptlos und die Düker wird aktuell die Ausschreibungsplanung inklusive der Leistungsverzeichnisse erstellt.
Zur Kenntnis genommen, Prognosen zum jetzigen Zeitpunkt wären jedoch verfrüht.
Die sechs Notausgänge sind oberirdisch meist nur als kleine Häuschen, die möglichst in vorhandene Böschungen integriert werden, erkenntlich. Sie sind laut Planfeststellungsbeschluss möglichst einzugrünen und Teil des Architekturwettbewerbes, den das Staatliche Bauamt zusammen mit der Stadt durchführt.
Das Einheimischen Modell Wiesengrund und die sonstigen “südlichen Baugebiete” sind nicht Gegenstand und Projektumfang des Tunnels. Wir bitten Sie sich hierzu an die Stadt zu wenden, die hierfür zuständig ist. Mögliche gegenseitige Einflüsse werden im Rahmen von Arbeitsgruppen geklärt.
Die Betriebskosten übernimmt der Bund.
Das eigentliche Tunnelbauwerk mit Rampen beträgt 2,18 km, die Gesamtprojektlänge 3,1 km (siehe Seite 5/6 der Präsentation, siehe https://www.politik-starnberg.de/post/181482017356/präsentation-b2-tunnel).
Das StBAWM hat der Stadt ausdrücklich eine Bürgerbeteiligung im Zuge des Architektenwettbewerbs empfohlen. Bisher steht seitens der Stadt die Zustimmung zu einer Bürgerbeteiligung aus. Das StBAWM bedauert dies.
Der Tunnel hat einen Steigungswert von maximal 4,5%.
Der Hauptvortrieb der Maschine erfolgt von Süden her. Im Nordosten wird eine offene
Bauweise erstellt.
Die möglichen Einflüsse werden aktuell im Rahmen von Arbeitsgruppen geklärt. Für den Ausbau der Petersbrunnerstraße durch die Stadt hat das StBAWM dringend das Jahr 2019 empfohlen. Falls dies der Stadt nicht gelingen sollte, so ist eine Entkoppelung unkritisch möglich.
Die Funktion der B 2 als Bundesstraße wird in den Tunnel verlegt. Die oberirdische Straße wird somit zurückgestuft.
Nein, dies verbietet sich, um den zukünftigen Anbietern (Baufirmen) keine Hinweise zu liefern. Eine Veröffentlichung würde sich preistreibend auswirken.
Ja, Unvorhergesehenes ist in der Kostenrechnung inkludiert.
Aktuell wird der betriebstechnische Entwurf erstellt, welcher die Kosten für den Betrieb ausweisen wird. Die Betriebskosten wird der Bund tragen.
Sollte dazu der Erwerb von Grund und Boden gehören, bitte ich zu nennen, in welchem Umfang dieser erworben worden ist. Erste konkret nach außen erkennbare Baumaßnahme war die Errichtung eines Löschwasserbeckens am Schlossberg als notwendige Vorbereitungsmaßnahme für das Tunnelprojekt. Die Fertigstellung erfolgte im März 2018. Danach erfolgte der Baubeginn der Straßenbauarbeiten im nördlichen Abschnitt durch Bekannt- machung der Ausschreibung zum 15.05.2018. Dieser Um- und Ausbau der B 2 im Nordzulauf sowie die zugehörigen Spartenverlegungen sind unabdingbare Voraussetzungen für die Herstellung der restlichen Projektkomponenten und sind daher integraler Bestandteil der planfestgestellten Gesamtmaßnahme. Bereits seit dem Jahr 2013 erfolgen intensive Grunderwerbsverhandlungen, sukzessiv priorisiert und dem geplanten Projektfortschritt angepasst. Auch dies stellt eine nach außen eindeutig erkennbare Tätigkeit zur Verwirklichung des Vorhabens dar. Der Grunderwerb erfolgt sukzessive im Vorlauf zu der jeweiligen baulichen Teilmaßnahme und verläuft planmäßig.
Nein, bisher ist die Ausführungsplanung des Straßenzulaufs Nord erstellt sowie der dazugehörige Bauauftrag vergeben worden. Für den Bau der Düker und des Tunnels wird aktuell (Dez. 2018) die Ausschreibungsplanung inklusive der Leistungsverzeichnisse erstellt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Vorgängen, die ein laufendes bzw. angekündigtes Klageverfahren betreffen, nicht äußern.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Vorgängen, die ein laufendes bzw. angekündigtes Klageverfahren betreffen, nicht äußern.