Fragen zum Tunnelaushub

Wer ist verantwortlich dafür, wo der Abraum aus dem Tunnel endgelagert wird?

 

Die Endlagerung des Tunnelaushubes wurde zum Teil im Planfeststellungsverfahren behandelt. Danach kann unbedenklicher Bodenaushub südwestlich der südlichen Tunneleinfahrtsrampe eingebaut und die Senke aufgefüllt werden, soweit möglich. Der Rest des Aushubes wird auf Deponien verbracht. Details hierzu werden im Zuge der Ausschreibung geregelt.

 

Wie ist eigentlich der Zustand der Brücke über die Maisinger Schlucht in Bezug auf den Schwerlastverkehr (durch den Lückenschluss der Westumfahrung und den erhöhten LKW-Verkehr durch den Abtransport des Abraums des B2-Tunnels)?

(Quelle: Antwort des Staatlichen Bauamts in Weilheim vom 7.9.2017)

 

Die Brücke über die Maisinger Schlucht im Zuge der St 2563 ist eine Hohlkastenbrücke aus Stahl und weist gemäß der letzten Brückenprüfung keine Tragfähigkeitsdefizite auf. Die im inneren der Brücke verlaufend Straßenentwässerung wurde 2008 erneuert. Der Korrosionsschutz innen wurde im Jahr 2010 erneuert. Das Bauamt in Weilheim geht davon aus, dass in den nächsten Jahren keine grundlegende Sanierung erforderlich ist, so dass der Anteil des Tunnelabraumes, der weggefahren werden muss, ungehindert abtransportiert werden kann.

 

Ist die Ehrhart`sche Wiese an der B2 hinter der Baustelleneinrichtung für die dauerhafte Lagerung eines Teils des Abraums noch im Gespräch?

(Quelle: Antwort des Staatlichen Bauamts in Weilheim vom 8.8.2017)

 

Ja. Soweit möglich soll ein Teil des unbedenklichen Bodenaushubes zur Auffüllung dieser Senke dienen.

 

Wird der (restliche) Abraum auf eine Enddeponie im Landkreis Starnberg gebracht werden? Wenn ja, wo?

(Quelle: Antwort des Staatlichen Bauamts in Weilheim vom 8.8.2017)

 

Aufgrund der Erfahrungen bei derzeit laufenden Tunnelbaustellen (z.B. Tunnel Oberau, Tunnel im Raum Stuttgart u.v.a.), aber auch bei Straßenbaumaßnahmen, muss davon ausgegangen werden, dass ein Teil des zutage geförderten Bodens nach den heutigen Vorschriften auf speziell zugelassenen Deponien entsorgt werden muss. Grund hierfür ist, dass die geltenden Vorschriften sogar „natürlich gewachsenen“, nicht verunreinigten Boden aufgrund bestimmter geogener Inhaltsstoffe quasi als „Abfall“ betrachten, der dementsprechend endgelagert werden muss. (Das Wort „geogen“ ist ein Fachbegriff für die Beschreibung von Stoff- oder Elementkonzentrationen im Boden, die auf natürliche, Millionen Jahre zurückliegende Entstehungsprozesse zurückzuführen sind.) 

 

Welche Deponien hierfür in Frage kommen bzw. eine entsprechende Genehmigung besitzen, ist davon abhängig, welche Inhaltsstoffe der zutage geförderte Boden enthält. Daher wird das Tunnelausbruchmaterial vor dessen Abtransport zunächst auf der Lagerfläche westlich des Tunnelsüdportals zwischengelagert. Auf der Zwischenlagerfläche erfolgen Probennahmen und anschließend entsprechende Laboruntersuchungen. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Laboranalysen wird das Bodenmaterial dann fachgerecht entsorgt. Bei entsprechender Eignung wird es – soweit der Platz ausreicht – auf der planfestgestellten Fläche neben dem Tunnelsüdportal dauerhaft eingebaut.

 

Da im Alpenvorland südlich Starnberg aufgrund der dortigen geologischen Verhältnisse nur sehr wenige zugelassene Deponien existieren und diese auch nur eine Genehmigung für die Lagerung von Boden mit geringer Konzentration bestimmter Inhaltsstoffe haben, ist damit zu rechnen, dass ein nicht unerheblicher Anteil auf andere, weiter entfernte Deponien transportiert werden muss.

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