Fragen zum Thema FFH (Flora-Fauna-Habitat)

Geht die Umfahrung, wenn der Tunnel abgelehnt wird?

 

Nein. Sollte der B2-Tunnel durch den neuen Stadtrat nach dem 19.4.2015 abgelehnt werden, ändert sich aus Sicht des Bundesnaturschutzgesetz GAR NICHTS. Eine Straße darf dann immer noch nicht durch FFH-Gebiete gebaut werden, denn eine technisch machbare Alternative (der B2-Tunnel) ist immer noch vorhanden. Das Gerichte anders entscheiden, nur weil die Starnberger nicht wollen, ist nahezu ausgeschlossen.

 

Weitere Informationen zum Thema B2-Tunnel, Nord-Umfahrung und FFH-Gebieten gibt es hier.

 

Welche Gutachten sprechen aktuell gegen Alternativlösungen zum B2-Tunnel?

 

Alle bisherigen Gutachten zu Alternativen sehen in möglichen Nord-Ost-Umfahrungen Eingriffe in die Wasserschutzgebiete und Flora-Fauna-Habitate (FFH) und geschützte Landschaft. “Durchschneidungen” (auch “nur” am Rand) von FHH-Gebieten sind aber bei Straßenplanungen grundsätzlich nicht zulässig, wenn es zumutbare Alternativen gibt. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtshofs (Entscheidung zur OPLA-Trasse aus 2008) und der Regierung von Oberbayern ist eine Umfahrung im Nordosten (ohne eine realisierten B2-Tunnel) rechtlich unzulässig. Neben einer 20- bis 30-jährigen früheren Umsetzung erhält der B2-Tunnel ein zusammenhängendes FFH-Gebiet. Er zerschneidet nicht noch weiter den Grüngürtel von Starnberg. Das Gutachten von Steinbacher Consult aus dem Jahre 2008 mit einer grafischen Zusammenfassung kann im Beitrag https://www.politik-starnberg.de/post/99705496914/welche-umfahrungsvariante-favorisieren-sie angeschaut bzw. heruntergeladen werden. Auch das damalige Raumordnungsverfahren hat sich schon diesbezüglich negativ geäußert (http://www.stadtrat-starnberg-kommentiert.de/post/154842034035/ortsferne-nord-ost-umfahrung-was-heißt-nie und http://www.stadtrat-starnberg-kommentiert.de/post/155755454674/umgehungsstraßen-für-starnberg-und-das). Eingriffe in FFH-Gebiete sind in diesem Zusammenhang erst dann rechtlich zulässig bzw. können abgewogen werden, wenn sich die Starnberger Verkehrsprobleme durch den B2-Tunnel als zumutbare Alternative nicht signifikant verbessert haben. Die entsprechenden Ausschnitte aus dem Bundesnaturschutzgesetz sind unter Das Thema FFH nachzulesen.

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