Die Stadt Starnberg (StBaWm)

Welchen Nutzen hat der Tunnel für die Stadt Starnberg?

  • Entlastung vom Durchgangsverkehr der B 2
  • Weniger Schleichverkehr auf den Nebenstraßen
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der B 2 und den Nebenstraßen
  • Verbesserung des Verkehrsflusses
  • Verminderung der Lärm- und Abgasimmissionen
  • Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
  • Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Stadtzentrums
  • Entstehung von Spielräumen für die städtebauliche Entwicklung und den Radverkehr

Gibt es eine Alternative zum Tunnel Starnberg?

 

Alternativen zum Tunnel wurden im Rahmen des Raumordnungsverfahrens und des Planfeststellungsverfahrens untersucht und bewertet. Alle Umfahrungsvarianten wurden auch wegen der nicht ausgleichbaren Eingriffe in Natur und Landschaft und wegen mangelhafter Wirksamkeit verworfen. Der Bund hat die Baufreigabe für den Tunnel Starnberg auf Basis des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses erteilt und damit die Finanzierung zugesichert. Eine derzeit von der Stadt Starnberg geplante Nord-Ost-Umfahrung kann daher weder vom Bund noch vom Freistaat Bayern finanziert werden.

 

Welche Kosten resultieren aus dem Projekt für die Stadt Starnberg?

 

Gemäß Fernstraßengesetz in Verbindung mit den Straßenkreuzungsrichtlinien werden aufgrund von Änderungen im Bereich der Kreuzungen beim Nordzulauf Kosten in Höhe von aktuell ca. 4,1 Mio. € für die Stadt Starnberg fällig. Auf die Stadt kommen ggf. zusätzliche Kosten für die Feuerwehr hinzu, die jedoch in gewissem Umfang förderfähig sind. Für den Bau des reinen Tunnels fallen keine Kosten für die Stadt Starnberg an. Die Betriebskosten für Lüftung, Reinigung, Wartung etc. übernimmt der Bund.

 

Nutzt man die Chance, die B2 oberirdisch umzugestalten, z. B. Radwege anzulegen?

 

Die B2 wird zukünftig zwischen den beiden Portalen im Untergrund von Starnberg verlaufen, daher kann die aktuelle B2 zurückgestuft werden und an die Stadt Starnberg übergeben werden. Diese ist anschließend für Unterhalt, Umbau oder Ausbau der Straße zuständig. Es liegt daher nun bei Stadt, die Chancen für die Gestaltung der B2 und somit des Stadtzentrums zu nutzen. Dem Staatlichen Bauamt sind hierzu jedoch keine konkreten Planungen der Stadt bekannt.

 

Wie ist die Planung für den Radwegebau?


Die Planung des städtischen Radwegs liegt in der Zuständigkeit der Stadt. Die B2 wird zwischen den beiden Portalen zukünftig im Untergrund von Starnberg verlaufen, daher kann die aktuelle B2 zurückgestuft werden und an die Stadt Starnberg übergeben werden. Diese ist anschließend für den Erhalt, Umbau oder Ausbau der Straße zuständig. Es liegt daher an der Stadt, die Chancen für die Gestaltung der B2 und dadurch des Stadtzentrums zu nutzen. Dem Staatlichen Bauamt sind hierzu jedoch keine konkreten Planungen der Stadt bekannt.

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