(Quelle: Staatliches Bauamt Weilheim, 2018 ff)
Die Stromversorgung der Notausstiege erfolgt durch Leitungen, welche im Tunnel verlaufen. Die Hauptstromversorgung erfolgt dabei über das Betriebsgebäude und Notausstieg 4. Die Leitungen liegen in
den Banketten der Sohlauffüllung in gesonderten Kabelschutzrohren.
Zusätzlich werden die Kabelschutzschächte mit dämmendem Material ausgefüllt. Somit können die Lehrrohre und Kabelschutzschächte als brandgeschützter Bereich betrachtet werden.
Die Steigung in den Rettungsstollen beträgt zischen 0 % und maximal 2,5 %.
Die maximale Länge der Rettungsstollen beträgt ca. 72 m. Alle sechs Rettungsstollen zusammen ergeben eine Länge von insgesamt knapp 180 m.
Mit Durchschreiten der Fluchttür ist der temporär sichere Bereich erreicht. Hier sorgen Luftschleusen oder Druckluft dafür, dass der Bereich rauchfrei und ohne Einfluss von Hitze bleibt.
Was heißt "Temporärer Sicherheitsbereich"?
Gemäß der Richtlinie für die Ausstattung von Straßentunneln (RABT, 2016) sind für die Verbindung von einzelnen Brandabschnitten Verbindungstüren mit festgelegten Feuerwiderstandsklassen einzubauen. Diese Feuerwiderstandsklassen stehen für die Dauer, die ein Bauteil (in unserem Beispiel die Türe) bei einem Brand seine Funktion mindestens beibehalten muss. Bei Überschreiten der Dauer des Brandes und somit des Feuerwiderstandes, kann die Funktion der Tür nicht mehr sicher gewährleistet werden. Daher ist dieser Bereich in den Rettungsstollen als „temporär sicher“ betitelt.
Das Immissionsgutachten für den Tunnel wurde 2018 aktualisiert. Die Prognosen des Gutachtens zeigen, dass ein Lüftungskamin auch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Tunnels Starnberg für den Regelbetrieb nicht entbehrlich ist. Vor allem für den Fall eines Brandereignisses ist ein Lüftungskamin für die Rauchgasabsaugung unentbehrlich.
Der Planfeststellungbeschluss sieht einen einröhrigen, im Gegenverkehr befahrenen Tunnel mit Pannenbuchten und Fluchttüren im Abstand von maximal 300 m vor. Hiermit wird ein hohes Sicherheitsniveau realisiert, wel- ches den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) entspricht. Ein paralleler Ret- tungsstollen ist für dieses hohe Sicherheitsniveau des Tunnels Starnberg nicht erforderlich.
Im Zuge des Beweissicherungsverfahrens werden die relevanten Eigentümer von einem externen Gutachter zur gemeinsamen Terminfindung kontaktiert. Bei diesem Termin wird das Vorgehen der Beweissicherung ausführlich erläutert. Die Beweissicherung erfolgt jeweils vor und nach der Baumaßnahme, um mögliche Schäden, die durch den Tunnelbau auftreten könnten, festzustellen. Betroffen sein werden diejenigen Gebäude, welche im Bereich von möglichen Setzungen oder im direkten Umfeld von Baustellen oder oberirdischen Bauaktivitäten liegen.
Nach Durchschreiten der Notausstiegstüre betritt man den Rettungsstollen. Bereits hier befinden sich flüchtende Personen im sicheren Bereich. Die Strecke, die im Stollen nach Durchschreiten der Notausstiegstüre in diesem sicheren Bereich bis zum Treppenhaus des entsprechenden Notausganges zurückzulegen ist, beträgt im Maximalfall circa 72 m.
Der Tunnel Starnberg wird von der Verkehrs- und Betriebszentrale (VBZ) in Freimann überwacht. Dort werden durch die vorhandenen Videokameras z.B. in der Pannenbucht stehende Fahrzeuge erkannt. Je nach Beurteilung der Situation durch den Operator wird z.B. auf ein anderes Verkehrsprogramm geschaltet und damit u. a. die Geschwindigkeit reduziert. Die VBZ in Freimann ist gemäß RABT* rund um die Uhr besetzt. Bei Störungen der Übertragung vom Tunnel zur VBZ kann der Tunnel vor Ort in der Tunnelwarte gesteuert und überwacht werden.
* RABT = Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln
Setzungen in geringfügigem Umfang von maximal 20 mm (= 2 cm) sind rechnerisch prognostiziert und nicht zu vermeiden. Sie treten direkt während der Durchfahrt der Tunnelvortriebsmaschine auf. Daher werden während der Fahrt laufend Messungen durchgeführt. Nachsetzungen dagegen treten nicht auf.
Der Lüftungskamin befindet sich als Mittelabsaugung am Schlossberg. Simulationen vor Inbetriebnahme mit Rauchstoffen erfolgen (Brandversuch nach RABT).
Der Ausgang des Lüftungskanals wird in der Form eines 10 m hohen Kamins auf dem Schlossberg gebaut. Dieser steht zukünftig am nordwestlichen Ende des Schlossparks und besitzt eine Breite von knapp vier Metern. Die Gestaltung des Turms wird mit der Stadt Starnberg, dem Landesamt für Denkmalpflege sowie unter Hinzuziehung eines Architekten abgestimmt und ist daher aktuell noch offen.
Eine offizielle Statistik über Brandereignisse in Straßentunneln gibt es nicht. Grundsätzlich sind Brandereignisse in Tunneln relativ selten. Das Schadensausmaß aber entsprechend groß. In Deutschland ergeben sich nach einer Recherche der International Fire Academy (Schweiz) 0,65 Brände pro Monat (36 Ereignisse im Betrachtungszeitraum Anfang 2012 bis August 2016). Hierbei ergibt sich eine Verteilung von 2/3 PKW und 1/3 LKW. In deutschen Straßentunneln gab es im betrachteten Zeitraum keinen Bussbrand. Für 94 Ereignisse in den D-A-CH Ländern ergab sich im betrachteten Zeitraum einen Bussbrand. Zum Vergleich, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaftet (GDV) geht von 15.500 Brandereignissen im Jahr auf deutschen Straßen aus.
Die Tunnellüftung wird im Betrieb keine übermäßige Geräuschbelästigung darstellen. Da der im Lüftungsbauwerk integrierte Ventilator mit Schalldämpfern ausgestattet werden kann, dürften musikalische Darbietungen im Schlosspark nicht gestört werden. Die Häufigkeit eines betriebstechnisch erforderlichen Anschaltens der Lüftung ist von vielen Faktoren abhängig, so dass keine konkrete, Angabe pro Tag genannt werden kann.
Im Zuge des Beweissicherungsverfahrens werden sämtliche Betroffenen von einem externen Gutachter zur gemeinsamen Terminfindung kontaktiert. Bei diesem Termin wird das Vorgehen der Beweissicherung
ausführlich erläutert. Betroffen sein werden diejenigen Gebäude, welche im Bereich von möglichen Setzungen (siehe Präsentation Folien 49 und 50) oder im direkten Umfeld von Baustellen oder
oberirdischen Bauaktivitäten liegen.
Nein, im Zuge der Planung wurde ein sogenanntes ADR-Gutachten (Gutachten für Gefahrguttransport) erstellt. Im Ergebnis gibt es keine Einschränkungen für Gefahrguttransporte im Tunnel Starnberg.
Gemäß der maßgebenden Richtlinie RABT sind keine Aufzuganlagen vorgesehen. Rollstuhlfahrer müssten in den Schächten der Notausstiege von den Rettungskräften getragen werden. Ob davon abgewichen werden kann, wird aktuell geprüft.
Der Betrieb der Tunnelbelüftung ist redundant ausgelegt. Daher ist das Szenario des Ausfalls der Lüftung höchst unwahrscheinlich. Falls die Lüftung dennoch einmal ausfallen sollte, so würden die Zufahrten zum Tunnel gesperrt. Die restlichen Fahrzeuge im Tunnel könnten noch problemlos aus dem Tunnel ausfahren.
Der Kamin hat eine Höhe von 10 m und eine Breite/Tiefe von circa 4 m. Der Kamin bläst Abluft mit großer Geschwindigkeit in die Höhe, wo sich diese effektiv verdünnt und mit dem Wind aus der Stadt getragen wird.
Die minimale Überdeckung der Tunnelvortriebsmaschiene befindet sich zum ei- nen in dem Anfahrbereich auf Höhe Heimstättenweg und zu anderen im Bereich des Polizeigebäudes und beträgt ca. 6 m.
Ein Filter ist nicht erforderlich, da die Grenzwerte für sämtliche Luftschadstoffe auch ohne Filteranlagen problemlos durch den Lüftungskamin eingehalten werden können. Dennoch ist der Platz für eine
mögliche Nachrüstbarkeit eines Filters gewährleistet.
Die angewandte maßgebliche Richtlinie RABT beinhaltet die Vorgaben zur Barrierefreiheit. Diese sind in der Planung umgesetzt. Gemäß der maßgebenden Richtlinie RABT sind keine Aufzuganlagen
vorzusehen. Rollstuhlfahrer müssten in den Schächten der Notausstiege von den Rettungskräften getragen werden. Ob davon abgewichen werden kann, wird aktuell geprüft.
Setzungen in geringfügigem Umfang von maximal 20 mm (= 2 cm) sind rechnerisch prognostiziert und sind nicht zu vermeiden (siehe Seite 49 der Präsentati- on). Setzungen treten direkt während der Durchfahrt der Tunnelvortriebsmaschine auf. Nachsetzungen dagegen treten nicht auf.
Mögliche Zahlungen für Entschädigungen sind durch die Finanzierung des Projektes gedeckt.
Ja, der exemplarisch gezeigte Korridor (siehe Seite 50 der Präsentation) beruht auf den Setzungen, die rein durch den Tunnelbau entstehen können. Dieser wird noch detaillierter ausgewiesen werden. Im
Bereich der anderen Bauwerke (Düker, Notausgänge, Betriebsgebäude) werden gesonderte Bereiche für eine Beweissicherung festgelegt.
Die Fahrbahnen werden durch den abfließenden Verkehr frei (Siehe Präsentation Folie Seite 71). Die Einsatzkräfte fahren dann auf diesen durch die Portale ein. Der Nachweis der Sicherheit ist durch ein Gutachten gemäß den aktuellen Richtlinien erfolgt. Hierin sind Referenzszenarien berücksichtigt.
Gemäß der maßgebenden Richtlinie RABT sind beide Systeme zulässig. Im Zusammenhang mit dem betriebstechnischen Entwurf, der aktuell erstellt wird, fällt die Entscheidung für eines der Systeme.
Weil die gültige und maßgebliche Richtlinie für die Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln einen Abstand von nicht mehr als 300 m vorgibt.
Nein. Die Lüftung ist nachgewiesener Weise sicher.
Aktuell wird der betriebstechnische Entwurf gemäß der Richtlinie RABT erstellt. Dieser wird die konkrete Ausstattung ausweisen. Die Überwachung der Kameras erfolgt u.a. in der Zentralen Leitstelle in Freimann.
Ein aktualisiertes Immissionsgutachten zeigt, dass für den Normalbetrieb nicht auf die planfestgestellte Längslüftung mit Mittelabsaugung verzichtet werden kann, da ansonsten u. a. eine
Grenzwertüberschreitung am Nordportal nicht sicher auszuschließen wäre. Im diesem Gutachten wurden auch die Prognosen für eine Reduzierung des zukünftigen Schadstoffausstoßes u. a. durch Elektroautos
berücksichtigt. Die Geschwindigkeit im Tunnel wird voraussichtlich 60 km/h betragen. Dies ist bereits in den Berechnungen berücksichtigt.
Ein aktualisiertes Immissionsgutachten zeigt, dass für den Normalbetrieb nicht auf die planfestgestellte Längslüftung mit Mittelabsaugung verzichtet werden kann, da ansonsten u. a. eine Grenzwertüberschreitung am Nordportal nicht sicher auszuschließen wäre. Im diesem Gutachten wurden auch die Prognosen für eine Reduzierung des zukünftigen Schadstoffausstoßes u. a. durch Elektroautos berücksichtigt. Insofern ist das Prognoseszenario für das Jahr 2026 somit inkludiert.
Nein, da nicht erforderlich.
Ja, dies ist Grundlage und Bestandteil eines Lüftungsgutachtens.
Nein, die Grenzwerte werden durch das vorgesehene Lüftungssystem zuverlässig eingehalten. Dies ist durch ein Lüftungsgutachten nachgewiesen.
Die Lärmbelastung liegt weit unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte gemäß Planfeststellungsbeschluss.
Die Vorgaben der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) 2016 werden gesamthaft und ohne Einschränkung am Tunnel Starnberg umgesetzt.
Die RABT sind keine Rechtsnorm, sondern technische Richtlinien. Die gültige und offiziell eingeführte Richtlinie stellt die RABT Stand 2006 dar. Die fortgeschriebene, inhaltlich darüber hinausreichende Richtlinie RABT 2016 ist noch nicht offiziell eingeführt. Sie ist aber insoweit gefestigt, dass sie den „aktuellen Stand der Technik“ darstellt und in der Praxis angewandt wird. Auch den Tunnel Starnberg bauen wir deshalb nach dieser Version 2016.